01 | 05 | 2024

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Vereinsleitung

Vorstand

1. Vorstand: Jürgen Mayr

2. Vorstand: Richard von Rudolf

Erweiterter Vorstand

Kassier: Jürgen Mayr, Martin Wolf

Schriftführer: Martin Wolf

Beisitzer: Erna Wiedemann, Angela Marcus,  Wolfgang Miehle

Revisoren

Friedrich Grader, Bernhardt Glatz

 

 

 

Umbau Schulungsraum

Umbau Schulungsraum

 

 

Die neuen Computer und Bildschirme für unseren Schulungsraum sind da. Am Freitag den 30.09.2016 haben wir die neuen Computer mit Windows 10 installiert und aufgebaut.

 

Update:

Die neuen Computer und Bildschirme wurden am Freitag den 30.09.2016 aufgebaut und Windows 10 auf allen Computern installiert. Am Freitag den 07.10.2016 haben wir Probleme mit der Verkabelung behoben, die Bildschirme eingestellt und begonnen die Software zu installieren.

 

Update:

Am Freitag den 14.10.2016 installieren wir die restliche Software und richten die Verbindung zu Netzlaufwerken, Druckern und den Dozentenrechner ein.

 

Update:

Am Freitag den 14.10.2016 Installierten unsere Clubmitglieder die Verbindung zum Dozentenrechner, die Verbindungen zu den Netzlaufwerken, Virenscanner und Office.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

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Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Referrer URL
- Uhrzeit der Serveranfrage
- IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Webseitenbetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Webseite – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

 

 

Schutz- und Hygienekonzept

Das überarbeitete Konzept wurde durch Vorstandsbeschluß ab März 2022 in Kraft gesetzt und bleibt vorerst bis mindestens Ende April 2022 so bestehen.


Schutz- und Hygienekonzept              PDF-DOWNLOAD

Bis 02.04.2022 galt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Bis mindestens Ende April 2022 wenden wir die bisherigen Regelungen weiterhin an.

Aktuell sind wir zwar nicht mehr verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept zu haben. Es ist uns aber ein wichtiges Anliegen, den bestmöglichen Schutz für alle anwesenden Menschen zu gewährleisten. Darum haben wir folgende Regeln in Anlehnung an bestehende allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen und früher gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen aufgestellt:

Allgemeines

Alle sich in den Räumen aufhaltenden Personen sind verpflichtet, sich an die hier aufgeführten Regeln zu halten. Die verantwortlichen Personen des Computer-Club Augsburg e. V. (Vorstand und Beauftragte des Vorstandes) werden auf die Einhaltung der Regeln achten.

Werden trotz Hinweis und Ermahnung Regeln nicht oder nicht vollständig eingehalten, werden die Personen im Rahmen des Hausrechts der Räume verwiesen.

Sollten durch behördliche Kontrollen Bußgelder verhängt werden, geht dies zu Lasten der Personen, welche die Regeln nicht oder nicht vollständig einhalten.

Zutritt zu den Vereinsräumen haben nur Personen, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder als genesen gelten; es gilt die sogenannte „2G-Regelung“.

Höchstzahl Anwesender

Es dürfen sich höchstens insgesamt 10 Personen (inkl. Vereinsverantwortliche) gleichzeitig in den Vereinsräumen aufhalten. So lässt sich am besten sicherstellen, dass jeder Anwesende genügend Platz hat.

Wer die Clubräume aufsuchen möchte, soll sich rechtzeitig vorher per E-Mail oder telefonisch anmelden. So können die Verantwortlichen am besten gewährleisten, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Vereinsräumen aufhalten oder auf Einlass warten müssen.

Abstandsgebot

Alle Anwesenden Menschen müssen jederzeit mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete.

FFP2-Maskenpflicht

Alle Anwesenden müssen einen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz nach dem „FFP-2-Standard“ tragen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Geboosterte, und Genesene. Personen, die vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen die Vereinsräume nicht betreten.

Hintergrund: Viele Vereinsmitglieder sind bereits im risikorelevanten höheren Alter oder haben risikosteigernde Vorerkrankungen. Auch vollständig geimpfte und auch geboosterte Personen können sich mit dem Corona-Virus infizieren, wenn auch die Gefahr hier etwas geringer ist.

Dokumentation

Nach dem Betreten der Vereinsräume sind von allen Anwesenden deren Kontaktdaten (Familienname, Vorname, Telefonnummer) in einer Liste zu erfassen. Neben den Kontaktdaten sind in diese Liste auch das Datum, die Uhrzeit der Ankunft und die Uhrzeit des Verlassens der Vereinsräume mit aufzunehmen.

Ob jemand geimpft oder genesen ist muss zusätzlich mit angegeben werden. Die verantwortliche Person dokumentiert den Nachweis auf der Liste.

Die Liste ist von den verantwortlichen Personen zu verwahren und erforderlichenfalls an dafür zuständige Behörden herauszugeben. Eine Herausgabe an gesetzlich nicht autorisierte Institutionen oder Personen darf nicht erfolgen. Nach Ablauf von vier Wochen ist diese Liste aus Datenschutzgründen vollständig zu vernichten.

Auch wenn die Aufzeichnungspflicht inzwischen entfallen ist, erleichtert die Dokumentation im Falle eines Corona-Ausbruchs bei anwesenden Personen die private Nachverfolgung und kann so zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus beitragen.

Weiteres

Die geschlossenen Vereinsräume werden durch die Verantwortlichen ausreichend belüftet, soweit es nach den örtlichen Gegebenheiten möglich ist. Die hinteren Vereinsräume sind vorläufig noch gesperrt.

In den Toilettenräumen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. Dort besteht die Möglichkeit, sich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Eine Bewirtung ist nicht möglich. Ansonsten müsste das umfangreichere Schutz- und Hygienekonzept für Hotels und Gaststätten angewandt werden.

Augsburg, (28. Februar 2022) 03.04.2022
Computer-Club Augsburg e. V.