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Schutz- und Hygienekonzept

Das überarbeitete Konzept wurde durch Vorstandsbeschluß ab März 2022 in Kraft gesetzt und bleibt vorerst bis mindestens Ende April 2022 so bestehen.


Schutz- und Hygienekonzept              PDF-DOWNLOAD

Bis 02.04.2022 galt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Bis mindestens Ende April 2022 wenden wir die bisherigen Regelungen weiterhin an.

Aktuell sind wir zwar nicht mehr verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept zu haben. Es ist uns aber ein wichtiges Anliegen, den bestmöglichen Schutz für alle anwesenden Menschen zu gewährleisten. Darum haben wir folgende Regeln in Anlehnung an bestehende allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen und früher gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen aufgestellt:

Allgemeines

Alle sich in den Räumen aufhaltenden Personen sind verpflichtet, sich an die hier aufgeführten Regeln zu halten. Die verantwortlichen Personen des Computer-Club Augsburg e. V. (Vorstand und Beauftragte des Vorstandes) werden auf die Einhaltung der Regeln achten.

Werden trotz Hinweis und Ermahnung Regeln nicht oder nicht vollständig eingehalten, werden die Personen im Rahmen des Hausrechts der Räume verwiesen.

Sollten durch behördliche Kontrollen Bußgelder verhängt werden, geht dies zu Lasten der Personen, welche die Regeln nicht oder nicht vollständig einhalten.

Zutritt zu den Vereinsräumen haben nur Personen, die vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind oder als genesen gelten; es gilt die sogenannte „2G-Regelung“.

Höchstzahl Anwesender

Es dürfen sich höchstens insgesamt 10 Personen (inkl. Vereinsverantwortliche) gleichzeitig in den Vereinsräumen aufhalten. So lässt sich am besten sicherstellen, dass jeder Anwesende genügend Platz hat.

Wer die Clubräume aufsuchen möchte, soll sich rechtzeitig vorher per E-Mail oder telefonisch anmelden. So können die Verantwortlichen am besten gewährleisten, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in den Vereinsräumen aufhalten oder auf Einlass warten müssen.

Abstandsgebot

Alle Anwesenden Menschen müssen jederzeit mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete.

FFP2-Maskenpflicht

Alle Anwesenden müssen einen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz nach dem „FFP-2-Standard“ tragen. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte, Geboosterte, und Genesene. Personen, die vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, dürfen die Vereinsräume nicht betreten.

Hintergrund: Viele Vereinsmitglieder sind bereits im risikorelevanten höheren Alter oder haben risikosteigernde Vorerkrankungen. Auch vollständig geimpfte und auch geboosterte Personen können sich mit dem Corona-Virus infizieren, wenn auch die Gefahr hier etwas geringer ist.

Dokumentation

Nach dem Betreten der Vereinsräume sind von allen Anwesenden deren Kontaktdaten (Familienname, Vorname, Telefonnummer) in einer Liste zu erfassen. Neben den Kontaktdaten sind in diese Liste auch das Datum, die Uhrzeit der Ankunft und die Uhrzeit des Verlassens der Vereinsräume mit aufzunehmen.

Ob jemand geimpft oder genesen ist muss zusätzlich mit angegeben werden. Die verantwortliche Person dokumentiert den Nachweis auf der Liste.

Die Liste ist von den verantwortlichen Personen zu verwahren und erforderlichenfalls an dafür zuständige Behörden herauszugeben. Eine Herausgabe an gesetzlich nicht autorisierte Institutionen oder Personen darf nicht erfolgen. Nach Ablauf von vier Wochen ist diese Liste aus Datenschutzgründen vollständig zu vernichten.

Auch wenn die Aufzeichnungspflicht inzwischen entfallen ist, erleichtert die Dokumentation im Falle eines Corona-Ausbruchs bei anwesenden Personen die private Nachverfolgung und kann so zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus beitragen.

Weiteres

Die geschlossenen Vereinsräume werden durch die Verantwortlichen ausreichend belüftet, soweit es nach den örtlichen Gegebenheiten möglich ist. Die hinteren Vereinsräume sind vorläufig noch gesperrt.

In den Toilettenräumen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. Dort besteht die Möglichkeit, sich die Hände zu waschen und zu desinfizieren.

Eine Bewirtung ist nicht möglich. Ansonsten müsste das umfangreichere Schutz- und Hygienekonzept für Hotels und Gaststätten angewandt werden.

Augsburg, (28. Februar 2022) 03.04.2022
Computer-Club Augsburg e. V.